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Umsetzung der NIS-2 Richtlinie, Wer, Was, Wann?

Wer muss was wann umsetzen bei NIS 2?

Computer & Technik

Umsetzung der NIS-2 Richtlinie, Wer, Was, Wann?

Die NIS2-Richtlinie, eine wesentliche Initiative zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa, richtet sich nun an eine breitere Gruppe von Unternehmen und Betreibern digitaler Dienste in Deutschland. Dieser Artikel erklärt, welche Unternehmen betroffen sind und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Anwendungsbereich und betroffene Sektoren

Die NIS2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitsanforderungen deutlich über die bisherigen Grenzen hinaus. Zu den primär betroffenen Sektoren gehören:

  • Energiebereich: Dazu zählen die Strom- und Wärmeversorgung, sowie die Förderung und Verarbeitung von Öl und Gas.
  • Verkehrswesen: Luft-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr müssen nun höhere Sicherheitsstandards einhalten.
  • Finanzsektor: Banken und Finanzmarkteinrichtungen wie Börsen und Clearingstellen sind ebenfalls betroffen.
  • Gesundheitswesen: Von Krankenhäusern über pharmazeutische Unternehmen bis hin zu Forschungseinrichtungen – alle müssen sie nun strengere Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
  • Digitale Infrastrukturen: Anbieter von Internetdiensten, Cloud-Services und anderen Schlüsseltechnologien sind nun ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen.

Wichtige Tipps zur Umsetzung

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Geschäftsführer die folgenden Maßnahmen beachten:

  1. Verständnis der Richtlinie: Machen Sie sich mit den Details der NIS2-Richtlinie vertraut, um deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu verstehen.
  2. Risikomanagement: Etablieren Sie ein effektives Risikomanagement, um Cybersicherheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren.
  3. Einhaltung von Standards: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht.
  4. Meldewesen: Bereiten Sie sich darauf vor, Sicherheitsvorfälle zeitnah zu melden.
  5. Sicherheitsstrategie: Entwickeln Sie eine umfassende Sicherheitsstrategie, die den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entspricht.
  6. Schulung und Bewusstsein: Schulen Sie Ihr Personal in Bezug auf Cybersicherheitsbest Practices und die spezifischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie.
  7. Frühzeitige Planung: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Planung und Implementierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
  8. Regelmäßige Überprüfung: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Sicherheitsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass diese aktuell sind.
  9. Kontinuierliche Verbesserung: Passen Sie Ihre Sicherheitspraktiken kontinuierlich an, um den sich wandelnden Bedrohungen gerecht zu werden.
  10. Klare Verantwortlichkeiten: Stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichkeiten innerhalb Ihres Unternehmens klar verteilt sind.

Quellen:
https://www.kiwiko-eg.com/blog/nis2-richtlinie-wer-ist-betroffen/
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive
DATA REVERSE® stellt NIS-2-Update des IT-Notfallplans für Unternehmen heraus

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